Immobilienkauf durch Ausländer in der Türkei
Der Kauf einer Immobilie im Ausland kann für Ausländer wegen des Mangels an Wissen und Kommunikationsproblemen wie ein schwieriger Prozess erscheinen. Trotz der einschüchternden Verfahren ist der Kaufprozess in der Türkei ziemlich einfach und sicher. Alle notwendigen Verfahren sind auf den Schutz der Investition und der Interessen des Investors ausgerichtet. Wir haben eine Liste mit wichtigen Schritten vorbereitet, um Sie vom Kaufprozess bis zum Abschluss des Verkaufsprozesses zu führen.
Der Kaufprozess für Einkäufer
• Die Übertragung von Eigentumsurkunden wird durch das Grundbuchsystem der türkischen Regierung geschützt.
Das Grundbuch- und Katasteramt ist der zuständige Beamte für den Prozess der Übertragung der Eigentumsurkunde. Jede Transaktion wird registriert und durch das Grundbuchsystem geschützt, um die Rechte des Verkäufers und des Käufers zu sichern.
• Ausländische Käufer können unter bestimmten Bedingungen von der Mehrwertsteuer befreit werden.
Die Mehrwertsteuer ist für türkische Staatsbürger während des Kaufprozesses obligatorisch. Der Mehrwertsteuersatz ist von der türkischen Regierung auf 20% festgelegt. Unter bestimmten Bedingungen kann er jedoch auch auf 1% und 8% angewandt werden. Ausländer können in bestimmten Situationen von dieser Steuer befreit werden, wie zum Beispiel;
- Wenn der Käufer seinen Wohnsitz nicht in der Türkei hat,
- Wenn die Zahlung des Kaufs von einer Quelle im Ausland geleistet wird,
- Wenn der Käufer das Haus mindestens 1 Jahr lang nicht verkaufen wird,
- Die Rückerstattung gilt nur für fakturierte Käufe von Baufirmen. Wenn die Immobilie von einer Privatperson gekauft wurde, muss der Käufer die Mehrwertsteuer bezahlen.
• Die Gebühr für die Eigentumsurkunde ist obligatorisch.
Die Eigentumsurkundenauflassungssteuer wird mit insgesamt 4% festgelegt. Laut Gesetz werden 2% des Verkaufspreises vom Käufer, die anderen 2% vom Verkäufer getragen. Dieses Thema sollte vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags besprochen werden. Wenn Sie dieses Thema nicht vor der Unterzeichnung der Verträge verhandeln, wird erwartet, dass der Käufer die Grunderwerbssteuer aus Tradition in der Türkei bezahlt.
• Die Steuer-ID-Nummer ist obligatorisch.
Käufer sollten sich eine Steueridentifikationsnummer besorgen, um Rechtsgeschäfte zu tätigen. Sie bezieht sich auf alle finanziellen Handlungen wie Eigentumsübertragung, Versicherung, Steuerzahlungen, Wasser- und Stromabonnements usw. Die Beantragung erfolgt durch das Steuerverwaltungsamt unter Vorlage Ihres Reisepasses.
• Ein Schätzungsbericht ist notwendig.
Der Schätzungsbericht zeigt den tatsächlichen Wert der Immobilie. Die Bewertung der Immobilie durch Experten verhindert betrügerische Methoden während des Kaufprozesses.
• Die DASK-Versicherung ist obligatorisch.
Diese Versicherung soll Ihr Eigentum, seinen Wert und alle plötzlichen Ausgaben vor Schäden schützen, die durch eine der größten Naturkatastrophen verursacht werden: Erdbeben. Sie ist ein wichtiger Schritt im Kaufprozess und kann mit anderen Versicherungsarten wie Diebstahl, Feuer, Hurrikan usw. kombiniert werden. Außerdem ist die DASK-Versicherung obligatorisch für die Beantragung von Versorgungsabonnements.
• Der Kauf einer Immobilie durch eine Hypothek von türkischen Banken ist zulässig.
Sie können eine Immobilie durch eine Hypothek in der Türkei kaufen. Viele Banken in der Türkei akzeptieren Hypothekenanträge, die von Ausländern gestellt werden.
• Die volle Zahlung wird zuerst geleistet.
Aufgrund des sicheren Grundbuchsystems ist Ihre Investition durch staatlich anerkannte öffentliche Institutionen geschützt. Um die Interessen des Verkäufers zu schützen, wird die volle Zahlung vor der Übergabe der Eigentumsurkunde geleistet.
Der Verkaufsprozess
• Das Verkaufsverfahren ist Standard für Käufer jeder Nationalität.
Das Verfahren gilt für jeden Käufer jeglicher Nationalität. Es gibt keine Trennung nach den Religionen, Sprachen und Nationen.
• Die Gebühr für die Eigentumsurkunde ist auch für Verkäufer obligatorisch.
Die Gebühr für die Eigentumsurkunde wird mit insgesamt 4% festgelegt. 2% des Verkaufspreises werden vom Verkäufer, die anderen 2% vom Käufer getragen. Aufgrund des traditionellen Verkaufssystems in der Türkei kann es bei diesem Thema einige Komplikationen geben. Es wird erwartet, dass der Käufer die Grunderwerbssteuer aus Tradition in der Türkei bezahlt. Dies sollte mit dem Verkäufer vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags geklärt werden.
• Die Einkommenssteuer ist für Verkäufer in bestimmten Situationen anwendbar.
Die Einkommenssteuer ist für Verkäufer, die die Immobilie für weniger als fünf Jahre besitzen, obligatorisch. Wenn der Verkäufer die Immobilie für mehr als fünf Jahre besitzt, ist die Einkommenssteuer nicht anwendbar.
Eigentümerschaft
• Ausländische Immobilienbesitzer können eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Immobilieneigentum kann als Tor zum Leben in der Türkei betrachtet werden, um türkischer Staatsbürger zu werden. Immobilieneigentümer haben das Recht, mit ihren Eigentumsurkunden eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
• Das Eigentum kann zwischen den Generationen der gleichen Familie vererbt werden.
Der rechtliche Eigentümer hat alle Rechte an der Immobilie. Ausländische Erben können das Eigentum durch Abtretung beantragen und werden zum rechtlichen Eigentümer.
• Eigentum kann durch Vermietung als Profitquelle genutzt werden.
Es gibt keine Begrenzung oder Einschränkung für die Erzielung von Gewinn aus der Immobilie. Unabhängig von der Art der Immobilie, kann jede Immobilie vermietet werden. Viele Immobilienbesitzer erzielen Gewinne durch die Vermietung ihrer Immobilien.
• Es gibt ein Limit für den Erwerb von Immobilien nach Größe im Land.
Ausländer können landesweit kein Eigentum von mehr als 30 Hektar und mehr als 10 % der städtischen Flächen im betreffenden Bezirk erwerben. Sie kann von staatlichen Behörden wie dem Präsidenten des Landes erhöht werden.
• Ausländische Grundstückseigentümer haben das Recht, die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Unter bestimmten Bedingungen ist die türkische Staatsbürgerschaft für Ausländer, die Eigentum in der Türkei besitzen, anwendbar. Es gibt einige Bedingungen für die Beantragung, wie zum Beispiel;
- Die Immobilieninvestition muss über 400.000 USD betragen.
- Die Immobilie wird wegen des 3-Jahres-Verkaufsverbots mit einer Verfügungsbeschränkung versehen.
- Ausländer, die Immobilien in der Türkei besessen haben und fünf Jahre lang ununterbrochen in der Türkei gelebt haben, außer für kurzfristige Reisen, können auch die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. In diesem Fall wird der Immobilienpreis nicht berücksichtigt. Die Investitionsbedingung von 400.000 USD ist für solche Anträge nicht vorgeschrieben.
• Ausländische Käufer dürfen keine Immobilien in militärischen Sperrzonen erwerben.
Im Zusammenhang mit nationalen Sicherheitsbedenken können Ausländer keine Immobilien in militärischen Sperrzonen erwerben.
• Sie sind nicht einkommenssteuerpflichtig, wenn Sie Ihre Immobilie nicht vermieten oder ein Einkommen daraus haben.
Wenn Sie sich entscheiden, einen Gewinn aus Ihrer Investition zu erzielen, indem Sie sie vermieten oder verkaufen, sind Sie aufgrund des Einkommens einkommenssteuerpflichtig.