Immobiliensteuer in der Türkei

Der Besitz von Immobilien in der Türkei ist eine rentable Investition, die Wertzuwachs und Mieteinnahmen bringt, aber die Eigentümer müssen wie in jedem Land ein paar Grundsteuern zahlen. Glücklicherweise sind die Grundsteuern in der Türkei günstiger als in vielen anderen Ländern.Real Estate Taxation in Turkey

In der Türkei angewandte Grundsteuerarten

Nachstehend finden Sie Einzelheiten zu den verschiedenen Arten von Grundsteuern und wann sie in der Türkei erhoben werden. Diese sind;

Eigentumsübertragungssteuer (Tapu Devir Vergisi)
Steuer auf Mieteinnahmen (Emlak Kira Geliri Vergisi)
Kapitalertragssteuer (Gayrimenkul Değer Artışı Vergisi)
Jährliche Grundsteuer (Yıllık Gayrimenkul Vergisi)
Erbschaftssteuer (Miras Vergisi)
Schenkungssteuer (Hediye Gayrimenkul Vergisi)
Mehrwertsteuer (Katma Değer Vergisi)

Eigentumsübertragungssteuer

Hierbei handelt es sich um eine einmalige Besteuerung von Eigentumsübertragungen, die an die Generaldirektion Grundbuch und Katasteramt gezahlt wird. Das Gesetz über die Grunderwerbssteuer besagt, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer 3% des Preises für die gekaufte Immobilie zahlen.

Unternehmen halten sich an das geltende Gesetz. Die Gepflogenheiten in der Türkei sehen jedoch vor, dass der Käufer die Grunderwerbssteuer in vollem Umfang zu zahlen hat. Es ist ratsam, bei der Aushandlung des Verkaufspreises über die Kosten der Grunderwerbssteuer zu sprechen. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, wird akzeptiert, dass der Käufer die volle Grunderwerbssteuer zahlt.

Steuer auf Mieteinnahmen

Wenn Sie Ihre Immobilie in der Türkei vermieten, müssen Sie Steuern zahlen, wobei der Steuersatz vom Mietpreis der Immobilie abhängt. Bis Ende März eines jeden Jahres müssen die Immobilieneigentümer ihre Einkünfte beim Finanzamt angeben. Es gibt Staffeln mit bestimmten jährlichen Mietpreisen. Der Steuersatz für Ihre Mieteinnahmen hängt davon ab, in welcher Preisspanne Ihre Einkünfte liegen. Die Sätze sind wie folgt:

Bis zu 18.000 TL: 15%.
18.000 TL - 40.000 TL: 20%
40.000 TL - 98.000 TL: 27%
98.000 TL - 500.000 TL: 35%
Mehr als 500.000 TL: 40%

* Jedes Jahr im Januar wird die jährliche Preisspanne für die Besteuerung von der Regierung bekannt gegeben. Letzte Aktualisierung: 02.01.2020

Beispiel für die Berechnung der Immobilienmietsteuer: Angenommen, Sie vermieten ein Geschäft für 15.000 TL monatliche Mieteinnahmen. Sie haben ein jährliches Einkommen von 180.000 TL:

- 15% der ersten 18.000 TL: 2.700 TL
- 20% von 22.000 TL: 4.400 TL
- 27% von 58.000 TL: 15.660 TL
- 35% von 82.000 TL: 28.700 TL

Sie zahlen insgesamt 2.700 + 4.400 + 15.660 + 28.700 = 51.460 TL Grunderwerbssteuer für 180.000 TL Jahreseinkommen. Wenn Sie diese Gewerbeimmobilie an einen Mieter vermieten, der den Mietvertrag vollständig deklariert, zahlt der Mieter bereits 45.000 TL in Ihrem Namen als Einbehalt (Quellensteuer) an das Finanzamt. In diesem Fall zahlen Sie 51.460 TL - 45.000 TL = 6.460 TL. Der Mieter möchte die Zahlung einer hohen Abgeltungssteuer vermeiden und einen niedrigeren Mietbetrag angeben, was für den Eigentümer steuerlich nachteilig sein könnte.

Wenn es sich um eine Wohnimmobilie handelt, zahlt der Mieter keine Grundsteuer, der Eigentümer zahlt also die volle Steuer. Wenn Sie in Mieteinnahmen investieren möchten, empfiehlt Antalya Homes eher Gewerbeimmobilien als Wohnimmobilien.

Kapitalertragssteuer

Wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb der ersten 5 Jahre nach dem Kauf verkaufen, müssen Sie eine Immobiliengewinnsteuer an das Finanzamt entrichten. Dabei handelt es sich um eine Art Gewinnsteuer auf die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufsbetrag. Es handelt sich um eine 15%ige Steuer auf den gewonnenen Betrag nach dem Anstieg der jährlichen Inflation. Durch die Inflation sinkt der Wert des Geldes, daher ist die Steuer inflationsbereinigt. Sie müssen den Gewinn nach dem Verkauf der Immobilie bis zum März des nächsten Jahres deklarieren. Wenn eine natürliche Person nach 5 Jahren verkauft, wird die Steuer nicht erhoben.

Für Unternehmen gibt es keine zeitliche Ausnahmeregelung, Unternehmen zahlen die ganze Zeit. Sie können die Bankzinsen (wenn Sie eine Hypothek aufgenommen haben), die Grunderwerbssteuer, die jährliche Grundsteuer und alle Renovierungskosten, die Sie für die Immobilie aufgewendet haben, absetzen.

Beispiel für eine Gewinnsteuerberechnung: Angenommen, ein Käufer hat im Mai 2016 eine Immobilie für 100.000 TL gekauft. Er verkauft es im August 2020 für 200.000 TL. Der Unterschied zwischen Kauf- und Verkaufsbetrag beträgt 100.000 TL. Die Inflation zwischen 2017 und 2020 betrug insgesamt 58 %. Das bedeutet, dass er aufgrund der Nettoinflation keine 58.000 TL zahlt. Der Bruttogewinn beträgt 42.000 TL. Er hat Kosten in Höhe von 22.000 TL als Grunderwerbssteuer beim Kauf, die Hypothekenzinsen, die er an die Bank gezahlt hat, und Grundsteuern für 4 Jahre. Wenn er diese Kosten vom Bruttogewinn abzieht, bleiben 42.000 TL - 22.000 TL = 20.000 TL. Der Nettogewinn beträgt 20.000 TL und er muss 15 % dieses Betrags abführen: 3.000 TL als Immobiliengewinnsteuer.

Jährliche Grundsteuer

Wenn Sie eine Immobilie in der Türkei besitzen, müssen Sie eine jährliche Grundsteuer an die Gemeinden zahlen. Die Höhe der Grundsteuer variiert je nach Metropole und Stadt. Die Grundsteuer wird jährlich gezahlt. Sie können bei den Banken automatische Zahlungsanweisungen erteilen.

Die Grundsteuersätze sind wie folgt:

Art der Immobilie

Metropolen

Städte

Wohnimmobilien0.2%0.1%
Gewerbeimmobilien0.4%0.2%
Bauernhöfe0.2%0.1%
Grundstücke0.6%0.3%

Erbschaftssteuer

Wenn Einzelpersonen eine Immobilie in der Türkei erben, sind sie verpflichtet, Steuern zu zahlen. Die Steuersätze richten sich nach dem Wert der Erbschaft. Die Steuersätze sind wie folgt:

Bis zu 160.000 TL: 1%.
160.000 TL - 510.000 TL: 3%
510.000 TL - 1.280.000 TL: 5%
1.280.000 TL - 2.780.000 TL: 7%
Mehr als 2.780.000 TL: 10%

Geschenk Grundsteuer

Wenn jemand eine Immobilie geschenkt bekommt, muss er auch in der Türkei Schenkungssteuer zahlen. Wenn das Geschenk von einem Familienmitglied (Ehepartner, Eltern oder Kinder) stammt, kann die Schenkungssteuer um 50% reduziert werden. Die Steuersätze richten sich nach dem Wert der Immobilie und sind wie folgt:

Bis zu 160.000 TL: 10%.
160.000 TL - 510.000 TL: 15%
510.000 TL - 1.280.000 TL: 20%
1.280.000 TL - 2.780.000 TL: 25%
Mehr als 2.780.000 TL: 30%

Mehrwertsteuer

Ist die Immobilie im Besitz eines Unternehmens, muss beim Verkauf eine Rechnung ausgestellt werden. Handelt es sich bei dem Immobilieneigentümer um eine Person, so unterliegt dieser Kauf nicht der Mehrwertsteuer. Denn die erste Person, die diese Immobilie gekauft hat, hat die Mehrwertsteuer bereits bezahlt.

Es gibt mehrere Parameter, anhand derer die Mehrwertsteuer für eine Immobilie in der Türkei ermittelt wird. Um eine Vorstellung von den Mehrwertsteuervorschriften in der Türkei zu bekommen, müssen wir wissen, was der Verkehrswert des Grundstücks (arsa rayiç bedeli) ist;

Marktwert des Grundstücks: Es handelt sich um den Marktwert des Grundstücks pro Quadratmeter, der vom städtischen Ausschuss (Schätzungskommission) festgelegt wird. Alle 4 Jahre tritt der Stadtausschuss zusammen und beschließt die Marktwerte der Grundstücke Straße für Straße. Der Marktwert des Grundstücks hängt von der Lage des Grundstücks ab; Entfernung zu Banken, öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren usw.

Mehrwertsteuerregeln für Wohnungen, Gewerbeimmobilien und Grundstücke;

Eigentumsart

1%

8%

20%

WohnungGrundstück Marktwert < 1.000 TL und Netto Quadratmeter < 150
oder
das Projekt befindet sich im städtebaulichen Umbau und hat einen Netto Quadratmeter < 150
1.000 TL < Marktwert des Grundstücks < 2.000 TL und einen Netto Quadratmeter < 150Marktwert des Grundstücks > 2.000 TL
oder
Netto Quadratmeter > 150
Kommerziell--Firmeneigene Grundstücke haben immer 20% Mehrwertsteuer
Grundstück--

Firmeneigene Grundstücke haben immer 20% Mehrwertsteuer

Vermeidung der Doppelbesteuerung beim Kauf einer Immobilie

Doppelbesteuerung bedeutet, dass für dieselbe Einkommensquelle zweimal Steuern gezahlt werden. Doppelbesteuerung tritt im internationalen Handel oder bei Investitionen auf, wenn dasselbe Einkommen in zwei verschiedenen Ländern besteuert wird.

Wenn eine Person, die mit einem Land durch eine Staatsbürgerschaftsanleihe verbunden ist, in einem anderen Land wohnt (manchmal mit doppelter Staatsbürgerschaft) und Einkünfte aus diesem Land bezieht oder Investitionen tätigt, stellt sich die Frage, welches Land besteuert wird, ein Problem, das gelöst werden muss. Um dieses Problem zu lösen, muss nach internationalen Rechtsgrundsätzen bestimmt werden, welches Land die Steuerbehörde ist.

Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung

1. Nationale Methoden: Ein Land kann die Auswirkungen der Doppelbesteuerung verhindern, indem es Regelungen in seinem eigenen Recht trifft.

2. Internationale Methoden: Eine der Möglichkeiten zur Verhinderung der Doppelbesteuerung besteht darin, internationale Abkommen zwischen den Ländern zu schließen, die auf der Aufteilung der Zuständigkeiten beruhen, so dass ihre Besteuerungsbefugnisse nicht in Konflikt geraten.

Eine der aktuellen Regelungen ist die Vermeidung von Doppelbesteuerungsabkommen, die von der Türkei und Drittländern unterzeichnet werden. Diese Abkommen zielen auf den Zugang ausländischen Kapitals in die Türkei ab.

Liste der Länder, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen

AlbanienGeorgiaKirgisistanNorwegenSchweden
AlgerienGroßbritannienKosovoOmanSchweiz
AustralienGriechenlandKuwaitPakistanSyrien
AserbaidschanIndienLettlandPhilippinenTadschikistan
BahrainIndonesienLibanonPolenThailand
BangladeschIranLitauenPortugalTschechisch
BelgienIrlandLuxemburgRumänienTunesien
Bosnien und HerzegowinaIsraelMazedonienRusslandTurkmenistan
BrasilienItalienMalaysiaSaudi ArabienTRNC
BulgarienJapanMaltaSerbienUkraine
ChinaJemenMexikoSingapurUSA
DänemarkKanadaMoldawienSlowakeiUsbekistan
DeutschlandKatarMongoleiSlowenienVAE
EstlandKroatienMontenegroSüdafrikaVietnam
FinnlandUngarnMarokkoSüdkoreaWeißrussland
FrankreichJordanienNiederlandeSpanienÄgypten
GambiaKasachstanNeuseelandSudanÄthiopien, Österreic

Erfahren Sie mehr über die Kosten beim Kauf einer Immobilie in der Türkei.

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Erstellt: 10.10.2020, 10.55Aktualisiert: 16.07.2024, 13.52
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