Neue Regelung zum Währungstausch für Ausländer beim Immobilienerwerb

Mit der neuen Gesetzesänderung müssen Ausländer beim Immobilienerwerb ausländische Währungen in Türkische Lira umtauschen. Beim Kauf einer Immobilie sollten ausländische Käufer zunächst ihre Gelder an eine Türkische Bank senden, um ihre Währung in die Türkische Lira umzutauschen.

Diese Transaktion sollte über eine Türkische Bank abgewickelt werden. Die Währung muss in Höhe des gesamten Kaufpreises umgetauscht werden. Anschließend stellt die Bank den Käufern ein Devisendokument (Döviz Alım Belgesi) aus.

Neue Regelung zum Währungstausch für Ausländer beim ImmobilienerwerbDie Käufer legen dieses Dokument dem Grundbuchamt als Nachweis dafür vor, dass sie die Währung in türkische Lira umgetauscht haben, bevor der Immobilienkauf getätigt wird. Das Inkrafttreten der Verordnung ist der 24. Januar 2022. Bis zu diesem Datum kann ein Ausländer keine Immobilie ohne ein Devisendokument kaufen.

Das Dokument muss die folgenden Informationen enthalten, damit es vom Grundbuchamt akzeptiert wird:

  • Vor und Nachname der Person, in deren Namen die Währung umgetauscht wird
  • Reisepassnummer oder Personalausweisnummer
  • US-Dollar-Gegenwert der gekauften Fremdwährung (der TL-Gegenwert ist immer enthalten.)
  • Die Erklärung "Diese Transaktion wird im Rahmen von "Artikel 13 des Rundschreibens über den Kapitalverkehr" durchgeführt.

Der Umtausch von Fremdwährungen muss vom Käufer und Verkäufer der betreffenden zu verkaufenden Immobilie, ihren Bevollmächtigten oder Vertretern vorgenommen werden. Zum Beispiel kann der Käufer zunächst seine Währung auf das Konto des Verkäufers überweisen, und der Verkäufer nimmt dann den Umtausch bei der Zentralbank über eine Bank vor.

Sie können den Vorgang durch Erteilung einer Vollmacht abwickeln. Entscheidend ist, dass das Dokument vor dem Verkaufsgeschäft ausgestellt wird.

Die Zentralbank der Türkischen Republik akzeptiert für den Währungsumtausch beim Immobilienkauf nur USD, Euro oder Pfund Sterling.

Die anderen Währungen sollten in einem ersten Schritt in eine der oben genannten Währungseinheiten umgerechnet werden. Der Umtausch von Dollar, Euro oder Pfund Sterling in die Türkische Lira ist der zweite Schritt des Prozesses.

Es ist nicht gültig, wenn Käufer ihr Geld in der Wechselstube umtauschen oder es persönlich für Immobilienkaufgeschäfte umtauschen.

Ist der Währungsumtausch bei Transaktionen im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft Obligatorisch?

Neue Regelung zum Währungstausch für Ausländer beim ImmobilienerwerbUnabhängig vom Grund ist die Beschaffung des Devisendokuments für alle Immobilienkäufe durch ausländische Käufer obligatorisch.

Bei Transaktionen mit Staatsbürgerschaft verlangt die Direktion für Grundbuch und Kataster außerdem das Dokument und den genehmigten Bankbeleg, aus dem hervorgeht, dass der Betrag auf das Konto des Verkäufers überwiesen wurde.

Ausländische Käufer müssen den Zahlungsbeleg (Überweisung des Käufers an den Verkäufer) zusammen mit dem Dokument vor der Verkaufstransaktion vorlegen. Er kann auch vor dem Verpflichtungsverfahren oder spätestens vor der Ausstellung des Konformitätsdokuments vorgelegt werden.

In jedem Fall muss sie aber vor dem Verkaufsvorgang bei der Grundbuchdirektion eingereicht werden.

Sind die vor dem Stichtag Geleisteten Zahlungen Gültig?

Zahlungseingänge, die vor dem Stichtag getätigt wurden, werden bei Transaktionen akzeptiert. Es ist nicht erforderlich, für diese Transaktionen einen Devisenbeleg auszustellen.

Allerdings muss dem Grundbuchamt für diese Zahlungen der genehmigte Bankbeleg vorgelegt werden. Zahlungen, die auf andere Weise getätigt werden, wie z. B. durch persönliche Übergabe, können nicht akzeptiert werden.

Wie Bayram Tekce, der Vorsitzende von Tekce Overseas, erklärte, wird sich diese Änderung nicht auf den laufenden Verkaufsprozess oder die Preise auswirken. Wenn man professionell arbeitet, ist der Immobilienkauf in der Türkei immer noch ein sicherer und einfacher Prozess.

Weitere Informationen über die Verordnung finden Sie in dem Ratgeber, den Sie hier finden.

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Erstellt: 29.01.2022, 09.00Aktualisiert: 13.04.2022, 11.25
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