Erhöhung der Grenze für türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilien

Die Mindestimmobilienbewertung wird auf 600.000 $ erhöht, um von der türkischen Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestitionen zu profitieren. Die neue Regelung soll zu Beginn des neuen Jahres in Kraft treten.

Die Türkei hat ein Gesetz für die Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestitionen für Ausländer. Der Mindestwert für Immobilien, um von diesem Gesetz zu profitieren, betrug 400.000 Dollar. Das Präsidium für Migrationsmanagement der Türkei wird diesen Betrag zu Beginn des nächsten Jahres auf 600.000 Dollar erhöhen.

Ausländer können weiterhin von diesem Gesetz profitieren, indem sie bis zum Ende des Jahres mindestens 400.000 Dollar teure Immobilien kaufen. Es ist also immer noch möglich, die türkische Staatsbürgerschaft nach dem aktuellen Gesetz zu erhalten. Die neuen Bestimmungen für die türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestitionen sollen mit dem neuen Jahr in Kraft treten.

Wie wird sich die Erhöhung der Mindestgrenze für die türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestitionen auf den Markt auswirken?

Türkische Staatsbürgerschaft durch ImmobilieninvestitionenObwohl die erhöhte Schwelle anfangs Herausforderungen darstellen kann, glauben einige Experten, dass dieser Schritt zu wirkungsvolleren Investitionen führen wird und die Landschaft des türkischen Immobiliensektors neu gestaltet.

Da die Türkei eines der beliebtesten Länder in Bezug auf ausländische Immobilieninvestitionen ist, wird eine fortgesetzte Nachfrage laut Experten erwartet.

Außerdem wurde die Mindestgrenze für den Aufenthalt durch Immobilieninvestitionen am 16. Oktober 2023 von 75.000 Dollar auf 200.000 Dollar erhöht. Es gibt also eine Erhöhung des Mindestwerts für Immobilien sowohl beim Kauf von Immobilien als auch beim Leben in der Türkei.

Während dieser Änderungen der Mindestwertregelungen raten Experten, dass Immobilienkäufer mit professionellen Agenturen zusammenarbeiten sollten, um Betrug oder Fallen zu vermeiden.

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Erstellt: 05.12.2023, 13.00Aktualisiert: 12.12.2023, 07.25
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