Ratgeber zur türkischen Staatsbürgerschaft wird aktualisiert

Die türkische Regierung hat Änderungen am Gesetz über den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investitionen vorgenommen. Das neue Rundschreiben besagt Folgendes;

title deed and residency permits on white table- Es ist nicht möglich, die Staatsbürgerschaft mit Miteigentum zu beantragen. Wenn der Antragsteller die Eigentumsrechte mit einer anderen natürlichen oder juristischen Person in der Eigentumsurkunde teilt, kann er die türkische Staatsbürgerschaft nicht zusammen mit der Immobilie erhalten. Die Eigentumsurkunde muss auf den Namen einer einzigen Person lauten. Wenn die Eigentumsrechte an einer Immobilie von mehreren Eigentümern auf eine einzige ausländische Person übertragen werden, kann der neue Eigentümer die türkische Staatsbürgerschaft beantragen, da er die vollen Eigentumsrechte besitzt.

- Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Immobilien oder der Art der zu erwerbenden Immobilie. Mehrere Immobilien, einschließlich Wohnhäuser, Unternehmen, Grundstücke oder Bauernhöfe im Gesamtwert von mindestens 400.000 USD, sind für das türkische Staatsbürgerschaftsprogramm gültig. Im alten Rundschreiben wurde mehr als ein vorläufiger Kaufvertrag akzeptiert, der den Mindestkaufbetrag erreichte. Mit der Gesetzesänderung muss der Mindestkaufbetrag nun jedoch mit einem einzigen Vorvertrag erreicht werden. Mehr als ein Vorvertrag wird bei der Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft nicht berücksichtigt.

- Das neue Rundschreiben stellt klar, dass Timesharing-Immobilien nicht Gegenstand des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft durch Investitionen sein können.

Die neue Änderung wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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Erstellt: 20.12.2022, 10.00Aktualisiert: 21.02.2023, 12.16
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