Steigerung der Immobilienakquisitionen in der Türkei
Mit der erneuten Änderung des
Immobiliengesetzes, Gesetz Nr. 6302 (Gesetz betreffend Grundeigentum und Bauwerke) vom 18. Mai 2012,
daß Ausländern den Erwerb von Grundeigentum und Bauwerk in der Türkei ermöglicht, ist der Immobilienmarkt mit fast 19.000 Immobilienerwerben von mehr als 13.500 Ausländern getätigt worden.
Dieser Gesetzesentwurf bedeutet die Aufhebung des Gegenseitigkeitsprinzips der türkischen Regierung. Das Prinzip "es können nur Ausländer Immobilien in der Türkei erwerben wenn Türken auch Immobilien in diesem Land kaufen dürfen" ist entfallen, informiert Herr Prof. Seyfettin Gürsel der Universität für Wirtschaft Bahçeşehir.
Das Immobiliengesetz entspannt die Lage für den Verkauf von Immobilien oder Grundeigentum
an juristische oder natürliche Personen, und gibt den Ausländern Freiraum in den türkischen sich schnell entwickelnden Markt für Immobilieninvestitionen.
Der türkische Minister für Umwelt und Städtebau, Herr Bayraktar, sagte bei einem Meeting am 15. Januar 2013, daß, seit die Türkei die Statistiken über von Ausländern erworbenen Immobilien führt, von den mehr als 152.993 Immobilienakquisitionen, die getätigt wurden, 139.859 als Auslandsinvestitionen verbucht wurden.
Antalya an der Spitze der Immobilieninvestitionen
Seit Jahren stehen die Deutschen and erster Stelle der Auslandsinvestoren mit 10,067 Erwerben, die Österrreicher und Russen folgen dem Beispiel in der ganzen Türkei.
Antalya ist der beliebteste Ort für ausländische Käufer mit 3.268 Immobilienerwerben seit Aufhebung des Gegenseitigkeitsprinzips.
Erstellt: 17.01.2013, 00.00Aktualisiert: 13.06.2022, 12.04